Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bezug vom Echo Magazin der Oberrheinische Medien GmbH

Stand: 15.08.2018

Vertragsgrundlage für den Bezug von Titeln (Zeitschriften) der Oberrheinische Medien GmbH (nachfolgend Verlag) sind folgende Bedingungen, deren Einbeziehung und Kenntnisnahme der Auftraggeber mit einer Bestellung anerkennt:

  1. Der Vertrag über den regelmäßigen Bezug von Titeln des Verlags (Abonnement-Vertrag) kommt zustande durch die Bestellung des Auftraggebers und die Bestätigung des Verlages in Textform. Vertragspartner ist Oberrheinische Medien GmbH, Marktplatz 7, 79206 Breisach am Rhein, HRB 716288, Amtsgericht Freiburg. Zugelassen sind nur Auftraggeber, die entweder unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen über 18 Jahre oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften sind. Ist der Auftraggeber Verbraucher, d. h. eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, und erfolgt der Vertragsschluss unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (Fernabsatz) besteht ein Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Vorschriften. Es ergeht eine gesonderte Widerrufsbelehrung. Widerrufsrechte aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften werden hierdurch nicht ausgeschlossen.
  2. Die Lieferung der bestellten Zeitschrift beginnt zum vereinbarten Termin, frühestens jedoch drei Werktage nach Eingang der Bestellung. Sie erfolgt im Regelfall durch die Post oder einen vergleichbaren Dienstleister.
  3. Der Abonnementpreis enthält, sofern nicht anders angegeben, die Zustell- bzw. die Versandgebühr sowie die jeweils gültige Mehrwertsteuer und richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Sollte während der Vertragszeit eine Änderung des Bezugspreises eintreten, so ist der vom Zeitpunkt der Änderung an gültige Bezugspreis zu entrichten. Bezugspreisänderungen werden vor ihrer Wirksamkeit rechtzeitig in der Zeitschrift veröffentlicht. Der Abonnementpreis ist vor dem jeweiligen Lieferzeitraum, spätestens jedoch am 3. Werktag nach Beginn des jeweiligen Lieferzeitraumes, über ein Geldinstitut, über die Post oder direkt am Verlagssitz zu entrichten. Zahlungen per Scheck sind nicht zulässig bzw. werden nur bei Übernahme der Bankgebühren durch den Auftraggeber akzeptiert. Bei Bezahlung per Bankeinzug erfolgt dies mittels SEPA-
    Basislastschriftverfahren. Die Beträge werden jeweils innerhalb von sechs Werktagen nach Fälligkeit eingezogen.
  4. Sobald und solange der Auftraggeber sich in Zahlungsverzug befindet, ist der Verlag berechtigt die Lieferung der Zeitschrift einzustellen. Ebenso ist der Verlag berechtigt einen möglichen Verzugsschaden, bspw. Mahngebühren und Verzugszinsen, zu berechnen.
  5. Unbefristete Verträge können ordentlich gekündigt werden. Bei zeitlich befristeten Abonnements ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Der Vertrag endet vielmehr mit Ablauf der vereinbarten Bezugszeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Verträge, in denen eine Mindestbezugsdauer vereinbart worden ist, können erstmalig zum Ende der Mindestbezugsdauer ordentlich gekündigt werden. Ohne Kündigung werden die Verträge nach Ablauf der Mindestbezugsdauer als unbefristete Verträge fortgesetzt. Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt 14 Tage. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Seiten stets vorbehalten. Jede Kündigung bedarf der Textform.
  6. Änderungen der Zustelladresse oder sonstiger Daten des Auftraggebers sind dem Verlag mitzuteilen und können frühestens sieben Tage nach Eingang berücksichtigt werden. Änderungen der Zahlungsweise – ausgenommen Kontoänderungen – sind erst
    nach Ablauf des gewählten Zahlungszeitraumes möglich. Eine Bezugsunterbrechung ist nicht möglich.
  7. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Zustellung der Zeitschrift am Erscheinungstag. Der Abonnent hat dafür zu sorgen, dass ein Briefkasten für den Verlagsbeauftragten gefahrenlos zugänglich und in ausreichender Größe vorhanden ist.
    Offensichtliche Mängel der Zustellung sind unverzüglich anzuzeigen; bei verspäteten Reklamationen sind Ansprüche des insoweit ausgeschlossen. Im Falle von höherer Gewalt und soweit nicht vom Verlag zu vertreten auch bei Betriebsstörungen, Diebstahl, Streik, Aussperrungen oder sonstigen vergleichbaren Störungen, auch im Zustellbereich, besteht kein Anspruch auf Lieferung der Zeitschrift.
  8. Es gilt die gesetzliche Gewährleistung.
  9. Der Verlag erhebt die für das jeweilige Nutzungs- und Vertragsverhältnis erforderlichen Bestandsdaten. Dem Nutzer wird mitgeteilt, welche persönlichen Daten für die Bereitstellung der Dienste zwingend erforderlich sind und welche zusätzlichen Daten der Nutzer freiwillig angeben kann. Die vom Nutzer mitgeteilten Kunden- und Lieferdaten werden durch den Verlag gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts
    erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die Daten werden zur Vertragserfüllung verwendet und in diesem Zusammenhang soweit erforderlich auch an dritte Personen weitergegeben. Darüber hinaus können die Daten in anonymisierter Form zu Zwecken
    der Marktforschung herangezogen werden. Mit einer ausdrücklich zu erteilenden Einwilligung können die Daten auch zu Zwecken der Werbung verarbeitet werden. Der über die Vertragserfüllung hinausgehenden Datennutzung kann der Nutzer jederzeit in Textform gegenüber dem Vertragspartner oder durch E-Mail an info@echo-medien.de
    widersprechen. Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung der Oberrheinische Medien GmbH.
  10. Prospekte sind Bestandteil der Zeitschrift und können aus technischen Gründen in Einzelstücken nicht weggelassen werden.
  11. Es besteht keine Verpflichtung oder Bereitschaft, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  12. Gerichtsstand ist für Rechtsstreitigkeiten, die aus dem Abonnement-Vertrag resultieren, der Sitz des Verlages, sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches
    Sondervermögen handelt.